Kapital für das Handwerk
Flüssiges Kapital ist in heutiger Zeit wichtiger denn je. Dies gilt für alle Sparten und Schichten. Aus diesem Grund nutzen immer mehr Unternehmen die Möglichkeit, kurzfristiges Kapital zur Verfügung zu haben. Dabei spielt es keine große Rolle, welche Möglichkeit dafür verwendet wird. Ob es ein Kredit für Handwerker oder ein Kredit für Firmeninhaber ganz allgemein ist, macht keinen Unterschied. Während Kredite für Handwerker meist etwas höher ausfallen können als Kredite für Firmeninhaber, müssen selbstverständlich wie bei allen anderen Kreditvarianten auch, entsprechende Sicherheiten verfügbar sein. Keine Bank wird einen Kredit vergeben, wenn nicht entsprechend sichtbare oder auch unsichtbare Sicherheiten vorhanden sind.
Kredite für Firmeninhaber haben einen anderen Verwendungsspielraum als Kredite für Handwerker. Firmeninhaber kann auch jeder freiberuflich arbeitende Selbstständige sein. Handwerker müssen zumindest in der Handwerkerrolle gelistet sein, um als solche einen entsprechenden Kredit beantragen zu können. Der Verwendungszweck wird bereits bei der Kreditvergabe explizit geregelt und duldet hier keine großen Abweichungen, sofern diese nicht zuvor mit dem Kreditgeber nachträglich so geregelt wurden. Ein Kredit für Handwerker dient in erster Linie dazu, einen möglichen Auftrag annehmen zu können, für den beispielsweise neue Maschinen oder ähnliches benötigt werden. Bei einem Kredit für Firmeninhaber kann der Verwendungszweck ein völlig anderer sein.
Beispielsweise wäre hier eine Büroerweiterung zu nennen. Es werden kurzfristig neue EDV-Geräte und ähnliches benötigt, die schnell ganz schön ins Geld gehen können. Genau in einem solchen Moment kommen eben Kredite für Firmeninhaber oder, wenn es um ein Handwerksunternehmen geht, Kredite für Handwerker in Frage. Diese sind in der Regel kostengünstiger als gewöhnliche Verbraucherkredite. Damit soll der Stand der Selbstständigen gefördert werden, was wirtschaftlich auf jeden Fall Sinn macht.